Sitzung des Taxirates vom 28.03.96
Am 28.3.96 fand eine Sitzung des Berliner Taxirates statt.
Der Taxirat besteht aus Vertretern aller Funkzentralen, der
3 Gewerbevertretungen, des Landeseinwohneramtes, der
Senatsverwaltung für Verkehr, der Industrie -und
Handelskammer und weiteren Organisationen nach Bedarf
(z.B. Eichamt). Diesmal war noch ein Vertreter der BVG
dabei. Wir werden kurz in Reihenfolge der Tagesordnung
die wichtigsten Ergebnisse/ Erklärungen zusammenfassen.
Zum Tagesordnungspunkt 1 "Liberalisierungstendenz im
Taxen- und Mietwagengewerbe" referierte Herr Dr.
Görmann von der Senatsverwaltung für Verkehr, daß es auf
Bundesebene starke Bestrebungen gibt, den Taxen- und
Mietwagenverkehr zu deregulieren. Dies wird auch in
Hinblick auf gemeinsame Richtlinien der EU versucht.
Dabei könnte z.B. die Trennung von Taxen- und
Mietwagengewerbe aufgehoben werden, mit entsprechender
steuerlicher Konsequenz. Zur Zeit werden die
Entscheidungsträger der einzelnen Bundesländer zu diesen
Plänen befragt. Der Berliner Taxirat kam übereinstimmend
zu dem Ergebnis, daß eine Deregulierung d.h. ein Eingriff in
die zur Zeit bestehende Marktordnung im Taxen- und
Mietwagengewerbe nicht gewünscht wird. Es ist also davon
auszugehen, daß Berlin gegen die Deregulierung stimmen
wird. Dennoch werden einige die Personenbeförderung
betreffende Gesetze und Verordnungen geändert. So wird
die Freistellungsverordnung in Zukunft erheblich
ausgeweitet werden. Das heißt, daß es immer mehr
Verkehre geben wird (z.B. Behindertenbeförderung), bei
denen es nicht mehr erforderlich ist, daß der Fahrer einen
„P-Schein“ besitzt. Auch die BOKraft wird überarbeitet. Der
Würfelfunk wird im Internet rechtzeitig darüber berichten.
Zum Tagesordnungspunkt 2 "Eigen- und Fremdwerbung an
Taxen- und Mietwagen" gab es eine kontroverse
Diskussion. Herr Dr. Görmann referierte Berichte aus
anderen Bundesländern, die Eigen und Fremdwerbung an
Taxen erlaubten und damit keine negativen Erfahrungen
gemacht haben. Die Vertreter des Berliner Taxigewerbes
hielten die zur Zeit nicht zulässige Eigenwerbung an Taxen
für zu streng gefaßt. So ist z.B. ein Fahrzeugaufkleber
"Klimaanlage" als unzulässige Eigenwerbung anzusehen.
Auch Kreditkartenaufkleber dürfen nur auf den Taxen sein,
weil es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt. Der
Vertreter der Genehmigungsbehörde, Herr Abisch vom
Landeseinwohneramt erklärte, daß seine Behörde unter
keinen Umständen die Eigenwerbung an Taxen
genehmigen wird. Es könnte zu Irritationen der Fahrgäste,
zu Unruhe im Gewerbe und zu einer "gegenseitigen
Aufrüstung" der Taxen mit Dienstleistungsmerkmalen
kommen, die teilweise kaum finanzierbar sind. Herr Abisch
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es natürlich
nach wie vor möglich ist, Ausnahmegenehmigungen zu
beantragen. So wurde z.B. für eine Werbeaktion des
Taxigewerbes in Zusammenarbeit mit der Zeitung "BZ" eine
Ausnahme signalisiert. Umstritten ist auch Fremdwerbung
mit bestimmten Texten. Die zur Zeit im Rahmen einer
Werbeaktion mit dem Mobilfunkprovider e-Plus Service
herausgegebenen Werbefolien mit der Aufschrift "Handy an
Bord" werden vom Landeseinwohneramt durchaus als
Eigenwerbung angesehen. Dennoch will das
Landeseinwohneramt nicht von sich aus hier tätig werden.
Zum Tagesordnungspunkt 3 "ILA 1996" waren Vertreter der
Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald
zu Gast. Zur optimalen Bedienung der Ausstellungsgäste
wurde zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und
Berlin eine Vereinbarung getroffen. An den Tagen der ILA
1996 dürfen Berliner Taxen an den Eingängen der
Ausstellung präsent sein und Fahrgäste aufnehmen. Das
gleiche gilt natürlich für die Taxen aus dem LDS. Die
Fahrten zur Luft-und Raumfahrtausstellung sowie die
Fahrten von dem Ausstellungsgelände weg sind mit dem
jeweils im Taxi gültigen Tarif durchzuführen. Dabei ist das
Taxameter einzuschalten. Für Fahrten zur ILA gilt also eine
Tarifeinhaltepflicht. Dennoch wird ausdrücklich erklärt, daß
die ILA nicht zum Pflichtfahrgebiet Berliner Taxen gehört,
und dementsprechend Berliner Taxen auch nicht verpflichtet
sind, dort hinzufahren. Wenn aber Fahrten zur ILA
durchgeführt werden, dann zum Berliner Tarif.
Zum Tagesordnungspunkt 4 "Verwaltungsgebühren für
Gewerberegisterauszüge" erklärte Herr Abisch vom
Landeseinwohneramt, daß in Zukunft bei Antragstellung auf
Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung von
Taxikonzessionen die Gebühr für die Beschaffung des
Gewerberegisterauszuges vom Antragsteller gesondert zu
bezahlen ist. Dadurch erhöht sich die Verwaltungsgebühr
für Konzessionsanträge in Zukunft um 15,- DM.
Zum Tageordnungspunkt 5 "Durchführung von Taxi-
Kontrollen" erklärten die Vertreter des
Landeseinwohneramtes, Herr Abisch, Herr Mach und Herr
Hofmann, daß es zahlreiche Kontrollen von Taxen gegeben
hat und auch weiterhin geben wird. Diese Kontrollen werden
je nach Zielsetzung von unterschiedlichen Organisationen
durchgeführt. Solche sind zum Beispiel das Landesamt für
Arbeitsschutz, das Hauptzollamt, das Taxenbüro im
Landeseinwohneramt, Innung und Funkzentralen und
natürlich die Polizei. Die Ergebnisse der Kontrollen in Berlin
sind im Vergleich zu anderen Bundesländern
zufriedenstellend: Bei den meisten kontrollierten Taxen gab
es keine Beanstandungen. In Einzelfällen wurden folgende
Verstöße registriert: Führen einer Taxe, ohne jemals den "P-
Schein" gemacht zu haben, Betreiben einer Taxe, ohne
jemals im Besitz einer Konzession gewesen zu sein (und
das natürlich mit nicht geeichtem Taxameter zu einem
älteren Tarif), Fahren mit Heizöl statt mit Diesel,
Schwarzarbeit einiger Fahrer bei gleichzeitigem Bezug von
Arbeitslosenhilfe. Aber nicht vergessen: Es sind nur
Einzelfälle. Herr Hofmann unterstrich nachdrücklich die
Aktivität des Landeseinwohneramtes: Vertreter der
Genehmigungsbehörde sind ständig, Tag und Nacht im
Einsatz bei Taxikontrollen. Es wird an Halteplätzen „in Zivil“
kontrolliert; man ist ständig bei Verkehrskontrollen der
Polizei dabei; auch im Winter bei Schneefall und -15 Grad.
Zu diesem Tagesordnungspunkt kritisierten die Vertreter
des Berliner Taxigewerbes das übereifrige
Anzeigenschreiben der Polizei anläßlich der ITB. So wurden
Taxifahrer mit einer Anzeige belegt, die bei Anfahrt des
Messegeländes den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten.
Das Landeseinwohneramt "entschuldigte" sich für diese
Vorgehensweise und versprach, sich dafür einzusetzen,
daß es keine Bußgelder dafür geben wird. Offenbar war den
Polizisten die spezielle Rechtslage des Taxenverkehrs nicht
bekannt.
Zum Tageordnungspunkt 6 "Zukünftige Einbeziehung der
Taxe in den ÖPNV" wurde festgestellt, daß es in Berlin jetzt
ein ÖPNV-Gesetz gibt, bei dem die Taxe als Teil des ÖPNV
zwar durchaus in der Präambel erwähnt ist, leider aber auch
nicht mehr. Dies wurde allgemein bedauert aber gleichzeitig
darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz nur empfehlenden
Charakter hat. Der Vertreter der BVG (Berliner
Verkehrsbetriebe) erklärte zu diesem Punkt, daß die
Zusammenarbeit mit dem Taxigewerbe gut funktioniert. So
gibt es mit den Nachtlinien, die von Taxen bedient werden,
keine Probleme. Allerdings ist aus Kostengründen an eine
Ausweitung dieses Dienstes zur Zeit nicht gedacht. Es
mache keinen Sinn, so erklärte der BVG-Vertreter, eignes
Personal bezahlt auf dem Betriebshof zu belassen und
gleichzeitig Beförderungsdienste im Taxigewerbe
anzukaufen. Desweiteren erklärte die BVG, daß ab
1999/2000 die Zuschüsse des Senats für die BVG
entfallen. Man sei optimistisch, sich dann im Wettbewerb
behaupten zu können. Ab diesem Zeitpunkt werden die
Konzessionen für die BVG-Linien, die von der
Verkehrsverwaltung erteilt werden, frei ausgeschrieben. Es
wird dann also im Rahmen eines Verkehrsverbundes private
Unternehmer geben, die diese Linien bedienen. Die BVG ist
dann wie ein privater Busbetreiber zu behandeln. Es ist
davon auszugehen, daß "unrentable" Linien dann eingestellt
werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß insbesondere
in den Abend- und Nachtstunden praktisch kein
flächendeckendes Linienangebot mehr zu erwarten sein
wird. Hier könnte dann das Taxigewerbe gefordert sein.
(Kommentar: Nach Einschätzung des Würfelfunks, auch
nach Gesprächen unter "vorgehaltener hand" , zeichnet
sich ab 1999/2000 eine Katastrophe für die BVG ab. Es
wird davon ausgegangen, daß dieses Unternehmen zerfällt,
und in verschiedene Bereiche gegliedert nur noch teilweise
bestehen bleiben wird (z.B. eine U-Bahn GmbH). Nur noch
Buslinien mit hohem Fahrgastaufkommen werden betrieben,
der Rest entfällt rigoros. Abends und Nachts wird es so gut
wie kein Angebot mehr geben, wenn nicht die Politik endlich
ein schlüssiges Gesamtverkehrskonzept für Berlin vorlegt.)
Im Tagesordnungspunkt 7 wurde die Situation an den
Halteplätzen beklagt. Steigende Konzessionszahlen und
sinkende Nachfrage unter dem besonderen Aspekt der
Betriebspflicht führen zu überbelegungen der
Taxihalteplätze, teilweise ohne Ausweichmöglichkeit, weil
die umliegenden Halteplätze genauso belegt sind. Herr
Mach führte dazu aus, daß die Konzessionsanzahl sinkend
ist ( siehe nächsten Tagesordnungspunkt). Er forderte die
Gewerbevertretungen auf, mit den zuständigen
Tiefbauämtern Termine zu vereinbaren und die
Verlängerung von Aufstellflächen der Taxihalteplätze zu
beantragen. Wenn eine Taxe keine Aufstellmöglichkeit
findet, müßte sie eben umherfahren und auf winkende
Fahrgäste warten. Die Funkzentralen wurden in diesem
Zusammenhang daraufhin angesprochen, ob die
Auftragsvergabe über das Ansprechen eines oder sogar
mehrerer Halteplätze in dieser Form noch sinnvoll ist.
Dieses Verfahren führe auch dazu, daß bestimmte
Halteplätze überbelegt sind. Die Funkzentralen lehnten eine
Änderung der Auftragsvergabe ab, da nur freie Ausrufe zu
Ungerechtigkeiten und Unruhe unter den Funkern führten
und die Vermittlung dann insbesondere bei den großen
Gesellschaften zu lange dauert.
Anmerkung: Der Würfelfunk hat dieses Problem intern
lange genug ausdiskutiert, insbesondere in Hinblick auf unser
Auftragsvergabeverfahren vom 1.10.1994 Es ist klar, daß
das Ansprechen von Halteplätzen der schnellen Vermittlung
dient und es wurde bei uns mehrfach diskutiert, ob die
Zuständigkeit der Halteplätze nicht grundsätzlich
abgeschafft werden sollte. Dennoch sind die Nachteile für
die Fahrer zu groß. Bestimmte Kunden, deren
Bestellverhalten der Fahrer manchmal kennt, sind dann
praktisch unerreichbar, da die Raumrufvermittlung den
Zufall als entscheidenden Faktor beinhaltet. Eine
Abschaffung der zuständigen Halteplätze wäre nur mit
automatischer, satellitengesteuerter Vermittlungstechnik
möglich und dies nur, wenn unsere Unternehmer dies
wünschen.
Im Tagesordnungspunkt 8 wurde von den Vertretern des
Berliner Taxigewerbes eine Stellungnahme der Verwaltung
bezugnehmend auf ein Gutachten abgefordert. Dieses
Gutachten unterlegt die schlechte wirtschaftliche Situation
des Gewerbes und zielt auf die Einrichtung eines
Beobachtungszeitraumes nach §13 (4) PBefG ab, mit der
Folge eines Konzessionsstops. Zu diesem
Tagesordnungspunkt erklärte das Landeseinwohneramt,
daß am 28.3.1996 6.942 Taxikonzessionen genehmigt
waren und die Tendenz rückläufig ist. Den Höchststand an
Taxikonzessionen gab es im Mai 1992 mit damals 7.388
Stück. Diskussionen über einen Konzessionsstop würden
viele Unternehmer zu Panikbeantragungen verleiten, da
niemand die Gewißheit hat, ob er noch später eine
Konzession bekommen könnte. Auch Unternehmer, die
eigentlich schon längst ihre Genehmigung zurückgeben
wollten, betrieben noch eine Taxe in der Hoffnung auf einen
späteren Konzessionsverkauf. Tatsache sei, daß zur Zeit
mehr Konzessionen zurückgegeben werden als zu Zeiten
des Beobachtungszeitraumes Mitte der achtziger Jahre. Die
Diskussion über einen Konzessionsstop ist dagegen einer
normalen Entwicklung des Gewerbes hinderlich. Deutlicher
wurde in diesem Punkt die Senatsverwaltung für Bauen,
Wohnen und Verkehr. Herr Dr. Görmann erklärte, seine
Behörde habe das Gutachten geprüft und ein Konsortium
von Juristen mit einer Stellungnahme beauftragt. Dabei ist
herausgekommen, daß das Gutachten methodische und
andere Fehler enthält und als Grundlage für einen
Beobachtungszeitraum nicht ausreicht. Er verwies auf das
"Apotheken-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes in den
fünfziger Jahren, auf Entscheidungen der
Verwaltungsgerichte in den achtziger Jahren und nicht
zuletzt auf das Grundgesetz, daß die freie Wahl des Berufes
ausdrücklich garantiert. Bei allem Verständnis für die
schlechte Ertragslage des Taxigewerbes wurde mehrmals
nachdrücklich betont, daß es in Berlin keinen
Konzessionsstop oder Beobachtungszeitraum geben wird !
Diese Einstellung von Senat und Landeseinwohneramt wird
sich auch nicht mehr ändern. Es wurde noch darauf
hingewiesen, daß auch die Politik in gar keinem Fall bereit
ist, solche Konzessionsbeschränkungen hinzunehmen.
(Kommentar: Die klare, ablehnende Haltung der Behörden
bezüglich Konzessionsstop kann hier mit Worten kaum
wiedergegeben werden. Wir sind von der
Kompromißlosigkeit der Verwaltung in diesem Punkt
sozusagen "live" überzeugt worden. Es ist wirklich
unrealistisch anzunehmen, man könnte für das Gewerbe
einen Konzessionstop erwirken. Das Taxigewerbe sollte
diese Diskussion nun beenden und neue Wege gehen.
Konzepte gibt es genug. Die Zukunft bringt uns jede Menge
Chancen.)
Im Tagesordnungspunkt 9 wurde eine Stellungnahme der
Verwaltung zum Thema Sicherheit im Taxi gefordert.
Hintergrund ist der Besuch des damaligen
Verkehrssenators, Prof. Haase beim Spreefunk und
Besichtigung des damals noch beim Spreefunk installierten
GPS-Notrufsystems. Es sollten öffentliche Gelder zur
Förderung des GPS-Einbaus in Taxen zur Verfügung
gestellt werden. Diese Anfrage wurde nicht konkret
beantwortet, da einige Punkte noch in der Bearbeitung
seien. Tendenziell ist aber angesichts der derzeitigen
Finanzlage mit keinerlei Unterstützung zu rechnen.
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