Sitzung des Taxirates vom 28.03.96


Am 28.3.96 fand eine Sitzung des Berliner Taxirates statt.
Der Taxirat besteht aus Vertretern aller Funkzentralen, der
3 Gewerbevertretungen, des Landeseinwohneramtes, der 
Senatsverwaltung für Verkehr, der Industrie -und 
Handelskammer und weiteren Organisationen nach Bedarf 
(z.B. Eichamt). Diesmal war noch ein Vertreter der BVG 
dabei. Wir werden kurz in Reihenfolge der Tagesordnung 
die wichtigsten Ergebnisse/ Erklärungen zusammenfassen.

Zum Tagesordnungspunkt 1 "Liberalisierungstendenz im 
Taxen- und Mietwagengewerbe" referierte Herr Dr. 
Görmann von der Senatsverwaltung für Verkehr, daß es auf 
Bundesebene starke Bestrebungen gibt, den Taxen- und 
Mietwagenverkehr zu deregulieren. Dies wird auch in 
Hinblick auf gemeinsame Richtlinien der EU versucht. 
Dabei könnte z.B. die Trennung von Taxen- und 
Mietwagengewerbe aufgehoben werden, mit entsprechender 
steuerlicher Konsequenz. Zur Zeit werden die 
Entscheidungsträger der einzelnen Bundesländer zu diesen 
Plänen befragt. Der Berliner Taxirat kam übereinstimmend 
zu dem Ergebnis, daß eine Deregulierung d.h. ein Eingriff in 
die zur Zeit bestehende Marktordnung im Taxen- und 
Mietwagengewerbe nicht gewünscht wird. Es ist also davon 
auszugehen, daß Berlin gegen die Deregulierung stimmen 
wird. Dennoch werden einige die Personenbeförderung 
betreffende Gesetze und Verordnungen geändert. So wird 
die Freistellungsverordnung in Zukunft erheblich 
ausgeweitet werden. Das heißt, daß es immer mehr 
Verkehre geben wird (z.B. Behindertenbeförderung), bei 
denen es nicht mehr erforderlich ist, daß der Fahrer einen 
„P-Schein“ besitzt. Auch die BOKraft wird überarbeitet. Der 
Würfelfunk wird im Internet rechtzeitig darüber berichten.

Zum Tagesordnungspunkt 2 "Eigen- und Fremdwerbung an 
Taxen- und Mietwagen" gab es eine kontroverse 
Diskussion. Herr Dr. Görmann referierte Berichte aus 
anderen Bundesländern, die Eigen und Fremdwerbung an 
Taxen erlaubten und damit keine negativen Erfahrungen 
gemacht haben. Die Vertreter des Berliner Taxigewerbes 
hielten die zur Zeit nicht zulässige Eigenwerbung an Taxen 
für zu streng gefaßt. So ist z.B. ein Fahrzeugaufkleber 
"Klimaanlage" als unzulässige Eigenwerbung anzusehen. 
Auch Kreditkartenaufkleber dürfen nur auf den Taxen sein, 
weil es dafür eine Ausnahmegenehmigung gibt. Der 
Vertreter der Genehmigungsbehörde, Herr Abisch vom 
Landeseinwohneramt erklärte, daß seine Behörde unter 
keinen Umständen die Eigenwerbung an Taxen 
genehmigen wird. Es könnte zu Irritationen der Fahrgäste, 
zu Unruhe im Gewerbe und zu einer "gegenseitigen 
Aufrüstung" der Taxen mit Dienstleistungsmerkmalen 
kommen, die teilweise kaum finanzierbar sind. Herr Abisch 
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß es natürlich 
nach wie vor möglich ist, Ausnahmegenehmigungen zu 
beantragen. So wurde z.B. für eine Werbeaktion des 
Taxigewerbes in Zusammenarbeit mit der Zeitung "BZ" eine 
Ausnahme signalisiert. Umstritten ist auch Fremdwerbung 
mit bestimmten Texten. Die zur Zeit im Rahmen einer 
Werbeaktion mit dem Mobilfunkprovider e-Plus Service 
herausgegebenen Werbefolien mit der Aufschrift "Handy an 
Bord" werden vom Landeseinwohneramt durchaus als 
Eigenwerbung angesehen. Dennoch will das 
Landeseinwohneramt nicht von sich aus hier tätig werden.

Zum Tagesordnungspunkt 3 "ILA 1996" waren Vertreter der 
Genehmigungsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald 
zu Gast. Zur optimalen Bedienung der Ausstellungsgäste 
wurde zwischen dem Landkreis Dahme-Spreewald und 
Berlin eine Vereinbarung getroffen. An den Tagen der ILA 
1996 dürfen Berliner Taxen an den Eingängen der 
Ausstellung präsent sein und Fahrgäste aufnehmen. Das 
gleiche gilt natürlich für die Taxen aus dem LDS. Die 
Fahrten zur Luft-und Raumfahrtausstellung sowie die 
Fahrten von dem Ausstellungsgelände weg sind mit dem 
jeweils im Taxi gültigen Tarif durchzuführen. Dabei ist das 
Taxameter einzuschalten. Für Fahrten zur ILA gilt also eine 
Tarifeinhaltepflicht. Dennoch wird ausdrücklich erklärt, daß 
die ILA nicht zum Pflichtfahrgebiet Berliner Taxen gehört, 
und dementsprechend Berliner Taxen auch nicht verpflichtet 
sind, dort hinzufahren. Wenn aber Fahrten zur ILA 
durchgeführt werden, dann zum Berliner Tarif.

Zum Tagesordnungspunkt 4 "Verwaltungsgebühren für 
Gewerberegisterauszüge" erklärte Herr Abisch vom 
Landeseinwohneramt, daß in Zukunft bei Antragstellung auf 
Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung von 
Taxikonzessionen die Gebühr für die Beschaffung des 
Gewerberegisterauszuges vom Antragsteller gesondert zu 
bezahlen ist. Dadurch erhöht sich die Verwaltungsgebühr 
für Konzessionsanträge in Zukunft um 15,- DM.

Zum Tageordnungspunkt 5 "Durchführung von Taxi-
Kontrollen" erklärten die Vertreter des 
Landeseinwohneramtes, Herr Abisch, Herr Mach und Herr 
Hofmann, daß es zahlreiche Kontrollen von Taxen gegeben 
hat und auch weiterhin geben wird. Diese Kontrollen werden 
je nach Zielsetzung von unterschiedlichen Organisationen 
durchgeführt. Solche sind zum Beispiel das Landesamt für 
Arbeitsschutz, das Hauptzollamt, das Taxenbüro im 
Landeseinwohneramt, Innung und Funkzentralen und 
natürlich die Polizei. Die Ergebnisse der Kontrollen in Berlin 
sind im Vergleich zu anderen Bundesländern 
zufriedenstellend: Bei den meisten kontrollierten Taxen gab 
es keine Beanstandungen. In Einzelfällen wurden folgende 
Verstöße registriert: Führen einer Taxe, ohne jemals den "P-
Schein" gemacht zu haben, Betreiben einer Taxe, ohne 
jemals im Besitz einer Konzession gewesen zu sein (und 
das natürlich mit nicht geeichtem Taxameter zu einem 
älteren Tarif), Fahren mit Heizöl statt mit Diesel, 
Schwarzarbeit einiger Fahrer bei gleichzeitigem Bezug von 
Arbeitslosenhilfe. Aber nicht vergessen: Es sind nur 
Einzelfälle. Herr Hofmann unterstrich nachdrücklich die 
Aktivität des Landeseinwohneramtes: Vertreter der 
Genehmigungsbehörde sind ständig, Tag und Nacht im 
Einsatz bei Taxikontrollen. Es wird an Halteplätzen „in Zivil“ 
kontrolliert; man ist ständig bei Verkehrskontrollen der 
Polizei dabei; auch im Winter bei Schneefall und -15 Grad. 
Zu diesem Tagesordnungspunkt kritisierten die Vertreter 
des Berliner Taxigewerbes das übereifrige 
Anzeigenschreiben der Polizei anläßlich der ITB. So wurden 
Taxifahrer mit einer Anzeige belegt, die bei Anfahrt des 
Messegeländes den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. 
Das Landeseinwohneramt "entschuldigte" sich für diese 
Vorgehensweise und versprach, sich dafür einzusetzen, 
daß es keine Bußgelder dafür geben wird. Offenbar war den 
Polizisten die spezielle Rechtslage des Taxenverkehrs nicht 
bekannt.

Zum Tageordnungspunkt 6 "Zukünftige Einbeziehung der 
Taxe in den ÖPNV" wurde festgestellt, daß es in Berlin jetzt 
ein ÖPNV-Gesetz gibt, bei dem die Taxe als Teil des ÖPNV 
zwar durchaus in der Präambel erwähnt ist, leider aber auch 
nicht mehr. Dies wurde allgemein bedauert aber gleichzeitig 
darauf hingewiesen, daß dieses Gesetz nur empfehlenden 
Charakter hat. Der Vertreter der BVG (Berliner 
Verkehrsbetriebe) erklärte zu diesem Punkt, daß die 
Zusammenarbeit mit dem Taxigewerbe gut funktioniert. So 
gibt es mit den Nachtlinien, die von Taxen bedient werden, 
keine Probleme. Allerdings ist aus Kostengründen an eine 
Ausweitung dieses Dienstes zur Zeit nicht gedacht. Es 
mache keinen Sinn, so erklärte der BVG-Vertreter, eignes 
Personal bezahlt auf dem Betriebshof zu belassen und 
gleichzeitig Beförderungsdienste im Taxigewerbe 
anzukaufen. Desweiteren erklärte die BVG, daß ab 
1999/2000 die Zuschüsse des Senats für die BVG 
entfallen. Man sei optimistisch, sich dann im Wettbewerb 
behaupten zu können. Ab diesem Zeitpunkt werden die 
Konzessionen für die BVG-Linien, die von der 
Verkehrsverwaltung erteilt werden, frei ausgeschrieben. Es 
wird dann also im Rahmen eines Verkehrsverbundes private 
Unternehmer geben, die diese Linien bedienen. Die BVG ist 
dann wie ein privater Busbetreiber zu behandeln. Es ist 
davon auszugehen, daß "unrentable" Linien dann eingestellt 
werden. Darüber hinaus ist zu erwarten, daß insbesondere 
in den Abend- und Nachtstunden praktisch kein 
flächendeckendes Linienangebot mehr zu erwarten sein 
wird. Hier könnte dann das Taxigewerbe gefordert sein.

(Kommentar: Nach Einschätzung des Würfelfunks, auch 
nach Gesprächen unter "vorgehaltener hand" , zeichnet 
sich ab 1999/2000 eine Katastrophe für die BVG ab. Es 
wird davon ausgegangen, daß dieses Unternehmen zerfällt, 
und in verschiedene Bereiche gegliedert nur noch teilweise 
bestehen bleiben wird (z.B. eine U-Bahn GmbH). Nur noch 
Buslinien mit hohem Fahrgastaufkommen werden betrieben, 
der Rest entfällt rigoros. Abends und Nachts wird es so gut 
wie kein Angebot mehr geben, wenn nicht die Politik endlich 
ein schlüssiges Gesamtverkehrskonzept für Berlin vorlegt.)

Im Tagesordnungspunkt 7 wurde die Situation an den 
Halteplätzen beklagt. Steigende Konzessionszahlen und 
sinkende Nachfrage unter dem besonderen Aspekt der 
Betriebspflicht führen zu überbelegungen der 
Taxihalteplätze, teilweise ohne Ausweichmöglichkeit, weil 
die umliegenden Halteplätze genauso belegt sind. Herr 
Mach führte dazu aus, daß die Konzessionsanzahl sinkend 
ist ( siehe nächsten Tagesordnungspunkt). Er forderte die 
Gewerbevertretungen auf, mit den zuständigen 
Tiefbauämtern Termine zu vereinbaren und die 
Verlängerung von Aufstellflächen der Taxihalteplätze zu 
beantragen. Wenn eine Taxe keine Aufstellmöglichkeit 
findet, müßte sie eben umherfahren und auf winkende 
Fahrgäste warten. Die Funkzentralen wurden in diesem 
Zusammenhang daraufhin angesprochen, ob die 
Auftragsvergabe über das Ansprechen eines oder sogar 
mehrerer Halteplätze in dieser Form noch sinnvoll ist. 
Dieses Verfahren führe auch dazu, daß bestimmte 
Halteplätze überbelegt sind. Die Funkzentralen lehnten eine 
Änderung der Auftragsvergabe ab, da nur freie Ausrufe zu 
Ungerechtigkeiten und Unruhe unter den Funkern führten 
und die Vermittlung dann insbesondere bei den großen 
Gesellschaften zu lange dauert. 

Anmerkung: Der Würfelfunk hat dieses Problem intern 
lange genug ausdiskutiert, insbesondere in Hinblick auf unser 
Auftragsvergabeverfahren vom 1.10.1994 Es ist klar, daß 
das Ansprechen von Halteplätzen der schnellen Vermittlung 
dient und es wurde bei uns mehrfach diskutiert, ob die 
Zuständigkeit der Halteplätze nicht grundsätzlich 
abgeschafft werden sollte. Dennoch sind die Nachteile für 
die Fahrer zu groß. Bestimmte Kunden, deren 
Bestellverhalten der Fahrer manchmal kennt, sind dann 
praktisch unerreichbar, da die Raumrufvermittlung den 
Zufall als entscheidenden Faktor beinhaltet. Eine 
Abschaffung der zuständigen Halteplätze wäre nur mit 
automatischer, satellitengesteuerter Vermittlungstechnik 
möglich und dies nur, wenn unsere Unternehmer dies 
wünschen.

Im Tagesordnungspunkt 8 wurde von den Vertretern des 
Berliner Taxigewerbes eine Stellungnahme der Verwaltung 
bezugnehmend auf ein Gutachten abgefordert. Dieses 
Gutachten unterlegt die schlechte wirtschaftliche Situation 
des Gewerbes und zielt auf die Einrichtung eines 
Beobachtungszeitraumes nach §13 (4) PBefG ab, mit der 
Folge eines Konzessionsstops. Zu diesem 
Tagesordnungspunkt erklärte das Landeseinwohneramt, 
daß am 28.3.1996  6.942 Taxikonzessionen genehmigt 
waren und die Tendenz rückläufig ist. Den Höchststand an 
Taxikonzessionen gab es im Mai 1992 mit damals 7.388 
Stück. Diskussionen über einen Konzessionsstop würden 
viele Unternehmer zu Panikbeantragungen verleiten, da 
niemand die Gewißheit hat, ob er noch später eine 
Konzession bekommen könnte. Auch Unternehmer, die 
eigentlich schon längst ihre Genehmigung zurückgeben 
wollten, betrieben noch eine Taxe in der Hoffnung auf einen 
späteren Konzessionsverkauf. Tatsache sei, daß zur Zeit 
mehr Konzessionen zurückgegeben werden als zu Zeiten 
des Beobachtungszeitraumes Mitte der achtziger Jahre. Die 
Diskussion über einen Konzessionsstop ist dagegen einer 
normalen Entwicklung des Gewerbes hinderlich. Deutlicher 
wurde in diesem Punkt die Senatsverwaltung für Bauen, 
Wohnen und Verkehr. Herr Dr. Görmann erklärte, seine 
Behörde habe das Gutachten geprüft und ein Konsortium 
von Juristen mit einer Stellungnahme beauftragt. Dabei ist 
herausgekommen, daß das Gutachten methodische und 
andere Fehler enthält und als Grundlage für einen 
Beobachtungszeitraum nicht ausreicht. Er verwies auf das 
"Apotheken-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes in den 
fünfziger Jahren, auf Entscheidungen der 
Verwaltungsgerichte in den achtziger Jahren und nicht 
zuletzt auf das Grundgesetz, daß die freie Wahl des Berufes 
ausdrücklich garantiert. Bei allem Verständnis für die 
schlechte Ertragslage des Taxigewerbes wurde mehrmals 
nachdrücklich betont, daß es in Berlin keinen 
Konzessionsstop oder Beobachtungszeitraum geben wird ! 
Diese Einstellung von Senat und Landeseinwohneramt wird 
sich auch nicht mehr ändern. Es wurde noch darauf 
hingewiesen, daß auch die Politik in gar keinem Fall bereit 
ist, solche Konzessionsbeschränkungen hinzunehmen.

(Kommentar: Die klare, ablehnende Haltung der Behörden 
bezüglich Konzessionsstop kann hier mit Worten kaum 
wiedergegeben werden. Wir sind  von der 
Kompromißlosigkeit der Verwaltung in diesem Punkt 
sozusagen "live" überzeugt worden. Es ist wirklich 
unrealistisch anzunehmen, man könnte für das Gewerbe 
einen Konzessionstop erwirken. Das Taxigewerbe sollte 
diese Diskussion nun beenden und neue Wege gehen. 
Konzepte gibt es genug. Die Zukunft bringt uns jede Menge 
Chancen.)

Im Tagesordnungspunkt 9 wurde eine Stellungnahme der 
Verwaltung zum Thema Sicherheit im Taxi gefordert. 
Hintergrund ist der Besuch des damaligen 
Verkehrssenators, Prof. Haase beim Spreefunk und 
Besichtigung des damals noch beim Spreefunk installierten 
GPS-Notrufsystems. Es sollten öffentliche Gelder zur 
Förderung des GPS-Einbaus in Taxen zur Verfügung 
gestellt werden. Diese Anfrage wurde nicht konkret 
beantwortet, da einige Punkte noch in der Bearbeitung 
seien. Tendenziell ist aber angesichts der derzeitigen 
Finanzlage mit keinerlei Unterstützung zu rechnen.    


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